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   LSG Hessen, 17.12.2010 - L 5 R 9/10   

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https://dejure.org/2010,74565
LSG Hessen, 17.12.2010 - L 5 R 9/10 (https://dejure.org/2010,74565)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17.12.2010 - L 5 R 9/10 (https://dejure.org/2010,74565)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17. Dezember 2010 - L 5 R 9/10 (https://dejure.org/2010,74565)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 112/88

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X bei der Erstattung von

    Auszug aus LSG Hessen, 17.12.2010 - L 5 R 9/10
    70 Es steht der Behörde in den Grenzen ihres Ermessens in der Regel frei, auf welche Umstände sie im Rahmen der Ermessensbetätigung abstellen will (vgl. BSG vom 21. März 1990 - 7 RAr 112/88 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 2).

    Zu den in diesem Sinne bei der Ermessenausübung zu berücksichtigenden Umständen des Einzelfalles gehört anerkanntermaßen auch die Frage danach, auf wessen Verschulden das Zustandekommen der fehlerhaften Entscheidung beruht (vgl. BSG vom 21. März 1990 - 7 RAr 112/88 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 2; BSG vom 8. Februar 1996 - 13 RJ 35/94 = BSGE 77, 295 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 27).

    Bei dieser Sachlage kommt es entgegen der Auffassung der Beklagten nicht darauf an, ob es im Ergebnis vertretbar gewesen wäre, wenn sie nach ordnungsgemäßer Ermessensausübung entsprechend den im Urteil des Bundessozialgerichts vom 21. März 1990 (7 RAr 112/88) niedergelegten Grundsätzen zu der Ermessensentscheidung gelangt wäre, dass dem Gesichtspunkt ihres Mitverschuldens keine Bedeutung zukommt.

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus LSG Hessen, 17.12.2010 - L 5 R 9/10
    Die Hinterbliebenenrente stellt vielmehr eine vorwiegend fürsorgerisch motivierte Leistung dar, zumal sie ohne eigene Beitragsleistung des Rentenempfängers und ohne erhöhte Beitragsleistung des Versicherten gewährt wird (vgl. BVerfG vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 = BVerfGE 76, 256, 300 f.).
  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus LSG Hessen, 17.12.2010 - L 5 R 9/10
    Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 18. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86, 1 BvR 1484/86 = BVerfGE 97, 271 = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1) hat ausdrücklich hervorgehoben, dass die Hinterbliebenenversorgung nicht auf einer den Hinterbliebenen zurechenbaren Eigenleistung (vgl. BVerfG vom 4. Juli 1995 - 1 BvF 2/86 = BVerfGE 92, 365, 405) beruht und dass Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Hinterbliebenenversorgung demgemäß auch nicht dem Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) unterliegen.
  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus LSG Hessen, 17.12.2010 - L 5 R 9/10
    Die in § 18a SGB IV getroffene Unterscheidung zwischen anzurechnenden und nicht anzurechnenden Arten von Einkommen verletzt dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (a.a.O.) insbesondere auch nicht den Gleichheitssatz, weil die Abgrenzung nach sachgerechten Kriterien erfolgt (vgl. BVerfG vom 12. März 1996 - 1 BvR 609/90 = BVerfGE 94, 241, 260).
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus LSG Hessen, 17.12.2010 - L 5 R 9/10
    Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 18. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86, 1 BvR 1484/86 = BVerfGE 97, 271 = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1) hat ausdrücklich hervorgehoben, dass die Hinterbliebenenversorgung nicht auf einer den Hinterbliebenen zurechenbaren Eigenleistung (vgl. BVerfG vom 4. Juli 1995 - 1 BvF 2/86 = BVerfGE 92, 365, 405) beruht und dass Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Hinterbliebenenversorgung demgemäß auch nicht dem Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) unterliegen.
  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 35/94

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X

    Auszug aus LSG Hessen, 17.12.2010 - L 5 R 9/10
    Zu den in diesem Sinne bei der Ermessenausübung zu berücksichtigenden Umständen des Einzelfalles gehört anerkanntermaßen auch die Frage danach, auf wessen Verschulden das Zustandekommen der fehlerhaften Entscheidung beruht (vgl. BSG vom 21. März 1990 - 7 RAr 112/88 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 2; BSG vom 8. Februar 1996 - 13 RJ 35/94 = BSGE 77, 295 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 27).
  • BSG, 11.12.1992 - 9a RV 20/90

    Verwaltungsakt - Rücknahme - Wesentliche Änderung - Aufhebung mit Wirkung für die

    Auszug aus LSG Hessen, 17.12.2010 - L 5 R 9/10
    Die von der Beklagten zitierten Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG vom 22. März 1995 - 10 Rkg 10/89, BSG vom 11. Dezember 1992 in SozR 3-1300 § 48 Nr. 22 und BSG vom 13. Dezember 2000 - B 5 RJ 42/99 R) gebieten insoweit schon bereits deshalb keine andere Sicht der Dinge, weil im vorliegenden Fall eben gerade nicht für jeden verständigen Empfänger ohne jeglichen Zweifel klar sein muss, dass die Beklagte drei Rentenbescheide zurückgenommen hat, obwohl im Verfügungssatz ihres Aufhebungsbescheides ausdrücklich nur ein einziger Bescheid genannt ist.
  • BSG, 06.10.1994 - GS 1/91

    Verwaltungsverfahren - Anhörung - Ermessen - Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Hessen, 17.12.2010 - L 5 R 9/10
    Eine Heilung des im angefochtenen Bescheid vom 23. September 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 8. Juni 2006 anhaftenden Begründungsdefizits wäre vorliegend allenfalls durch einen neuen, ersetzenden Rücknahmebescheid der Beklagten möglich gewesen, wobei allerdings bei dessen Erlass die Fristen des § 45 SGB X - abgestellt auf den Rücknahmebescheid - erneut zu beachten gewesen wären (vgl. BSG vom 6. Oktober 1984 - GS 1/91 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 23).
  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 16/92

    Belastender Bescheid - Ermessensfehler

    Auszug aus LSG Hessen, 17.12.2010 - L 5 R 9/10
    Es handelt sich insoweit nicht lediglich um einen auf Ausnahmefälle beschränktes "Soll"-Ermessen (vgl. BSG vom 4. Februar 1988 - 11 RAr 26/87 = BSGE 63, 37 = SozR 1300 § 45 Nr. 34; BSG vom 17. Oktober 1990 - 11 Rar 3/88 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 5), sondern um eine regelmäßige Pflicht zur Ermessensausübung (vgl. BSG vom 9. September 1998 - B 13 RJ 41/97 R - m.w.N.), die auch in den Fällen der Bösgläubigkeit im Sinne von § 45 Abs. 2 Satz 3 nicht von vornherein kraft Gesetzes ausgeschlossen ist (BSG vom 25. Januar 1994 - 4 RA 16/92 = SozR 3-1300 § 50 Nr. 16; BSG vom 24. Januar 1995 - 8 RKn 11/93 = BSGE 75, 291 = SozR 3-1300 § 50 Nr. 17).
  • BSG, 24.01.1995 - 8 RKn 11/93

    Verwaltungsakt - Rentenanpassungsmitteilung - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Auszug aus LSG Hessen, 17.12.2010 - L 5 R 9/10
    Es handelt sich insoweit nicht lediglich um einen auf Ausnahmefälle beschränktes "Soll"-Ermessen (vgl. BSG vom 4. Februar 1988 - 11 RAr 26/87 = BSGE 63, 37 = SozR 1300 § 45 Nr. 34; BSG vom 17. Oktober 1990 - 11 Rar 3/88 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 5), sondern um eine regelmäßige Pflicht zur Ermessensausübung (vgl. BSG vom 9. September 1998 - B 13 RJ 41/97 R - m.w.N.), die auch in den Fällen der Bösgläubigkeit im Sinne von § 45 Abs. 2 Satz 3 nicht von vornherein kraft Gesetzes ausgeschlossen ist (BSG vom 25. Januar 1994 - 4 RA 16/92 = SozR 3-1300 § 50 Nr. 16; BSG vom 24. Januar 1995 - 8 RKn 11/93 = BSGE 75, 291 = SozR 3-1300 § 50 Nr. 17).
  • BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74

    Berufsausbildungsbeihilfe - Grobe Fahrlässigkeit

  • BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87

    Verwaltungsakt - Rücknahme

  • BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 3/88

    Ermessensausübung bei der Rücknahme oder Rückforderung von Arbeitslosengeld

  • BSG, 10.08.1993 - 9 BV 4/93

    Verschulden - Dritter - Entlastung - Ermessen

  • BSG, 13.12.2000 - B 5 RJ 42/99 R

    Abkommenszeiten nach Beitragserstattung

  • BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 41/97 R

    Anhörung Beteiligter - Umdeutung eines Verwaltungsakts - Rücknahme eines

  • BSG, 28.11.1978 - 4 RJ 130/77

    Rückforderung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Verschulden eines

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